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Schwangerschaft

Zum Zeitpunkt der Reise darf die 23. Schwangerschaftswoche nicht überschritten werden. Alle schwangeren Frauen müssen eine Bescheinigung ihres Arztes oder der Hebamme mitführen, welche die Gesundheit der Mutter und des ungeborenen Kindes und die Reisetauglichkeit bestätigt. Ebenso muss eine Bescheinigung vorlegen, dass es sich nicht um eine Risikoschwangerschaft handelt. Der voraussichtliche Geburtstermin muss ebenfalls schriftlich bestätigt werden.


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