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Passagiere mit Körperbehinderungen

die Queen Elizabeth ist mit Aufzügen, barrierefreien Zugängen zu den öffentlichen Räumlichkeiten und den meisten offenen Decks sowie einer begrenzten Anzahl an rollstuhlgerechten Kabinen/ Suiten ausgestattet. Falls Sie eine Mobilitätshilfe (zum Beispiel Rollstuhl, Elektromobil oder Gehilfe) benötigen, bringen Sie diese bitte mit. Bitte bedenken Sie, dass diese in der eigenen Kabine untergebracht werden muss. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Gäste, die auf ein Elektromobil angewiesen sind, nur in einer rollstuhlgerechten Kabine untergebracht werden können. Da die Breite der Kabinentür unterschiedlich sein kann, müssen die Maße der Mobilitätshilfe vor Reisebeginn abgestimmt werden.

Gäste, die Hilfeleistungen an Bord oder an Land benötigen, dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson reisen, die diese Hilfeleistungen erbringen kann. Die Besatzung der aus Sicherheitsgründen leider keine entsprechenden Dienste anbieten.

Inwiefern die Vorrichtung für Körperbehinderte Passagiere bei Transfers, Vor- oder Nachprogrammen  an Land, in Hotels oder auf Landausflüge verfügbar sind, muss im Einzelfall erfragt und dann entsprechend reserviert werden. Antwort geben die Mitarbeiter des Tour Office Auskunft darüber, welche Landausflüge für Gäste mit Körper- oder Gehbehinderungen geeignet sind.

Nicht alle Hafenanlagen sind für Gäste mit Mobilitätshilfen zugänglich. Der Zugang zum und vom Schiff kann zum Beispiel über Rampen, Treppenstufen oder auch Tenderboote erfolgen. Auch an einigen Tidehäfen wie zum Beispiel Hamburg, Zeebrügge sowie auf den kanarischen Inseln, im französischen sowie spanischen Atlantikhäfen, Darwin, Lissabon, Mumbai und San Francisco kann aufgrund der schwankenden Wasserstände nicht immer garantiert werden, dass die Gäste das Schiff verlassen können. Die Gangway kann aufgrund der sich stetig ändernden Höhenunterschiede zwischen Schiff und Pier unter Umständen sehr steil sein. Auch die Nutzung der Tenderboote setzt eine gewisse Mobilität der Reisenden voraus. Ob die Erlaubnis zum Verlassen des Schiffes gegeben werden kann, muss im Interesse der eigenen Sicherheit der betroffenen Gäste von Fall zu Fall geprüft und abschließend vom Kapitän genehmigt werden. Bitte beachten Sie, dass es Crew-Mitgliedern nicht gestattet ist, Gäste zu tragen oder Hilfestellung beim Verlassen des Schiffes zu leisten.


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